Wildhüter
Die Wildhut wurde per 01. Januar 2014 neu organisiert. Die Wildhüter sind ab diesem Zeitpunkt bei Fragen rund um wildlebende Säugetiere und Vögel täglich von 7 bis 19 Uhr unter der Telefonnummer 0800 940 100 erreichbar. Wer diese Nummer wählt, wird an den Wildhüter der entsprechenden Region weitergeleitet. Von 19 bis 7 Uhr werden die Anrufe an die Polizei weitergeleitet. Die Wildhüter werden in den Nachtstunden nur noch in dringenden jagdpolizeilichen Fällen beigezogen.
Leiter Fischereiaufsicht Oberaargau
Tihomir Prevendar
Tel: 031 636 58 25
E-Mail: tihomir.prevendar@be.ch
Hundehaltung
Registrierungspflicht
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.
Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.
Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:
- Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
- Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
- Export und Tod des Hundes
Sie können dies entweder über www.amicus.ch oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.
Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden.
Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.
Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.
Hundetaxe
In Reisiswil beträgt die Hundetaxe für einen Hund Fr. 30.00, für jeden weiteren Hund Fr. 60.00. Es wird auf Wunsch für einen Minimalbetrag eine Kontrollmarke abgegeben.
Besuch eines Hundekurses
Vom 1. September 2008 bis zum 31. Dezember 2016 waren Hundehaltende durch die Tierschutzverordnung zum Besuch eines Kurses mit Sachkundennachweis (SKN) verpflichtet. Aufgrund eines Parlamentsbeschlusses wurde das nationale Kursobligatorium per 1. Januar 2017 aufgehoben. Der Bundesrat empfiehlt insbesondere Personen, die erstmals einen Hund halten wollen, den freiwilligen Besuch eines Kurses, damit sie lernen, ihren Hund rücksichtsvoll zu führen.
Auch für erfahrene Hundehalter/Innen ist der Besuch von Erziehungskursen, Junghundekursen, Welpenprägungskursen usw. empfehlenswert.
Weitere Informationen auf der Homepage Bundesamt für Veterinärwesen.
Schweizerische Tiermeldezentrale STMZ
Grösste Schweizer Datenbank für vermisste Tiere.
Webseite STMZ
Tierarzt
Dr. Peter Freyenmuth
Dählenweg 8
4917 Melchnau
Tel: 062 927 60 60
Kadaversammelstelle
Walke 12, 4938 Rohrbach
Neue Öffnungszeiten ab 17.04.2025:
| Montag und Dienstag | 10.30 bis 11.30 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag und Freitag | 10.30 bis 11.30 Uhr |
| Samstag | 08.00 – 09.00 Uhr |
In dringenden Fällen: Telefon 079 348 00 81
Für Anlieferungen ausserhalb der Öffnungszeiten, wird ein Zuschlag von Fr. 10.00 in bar verrechnet.