Steuern

Steueransätze 
Gemeindesteueranlage1.79 Einheiten (neu ab 1.1.2018)
Steueranlage Kanton Bern3.025 Einheiten natürliche Personen (neu ab 1.1.2021)
2.620 Einheiten juristische Personen (neu ab 1.1.2024)
Liegenschaftssteuer1.0 Promille des amtlichen Wertes
Wehrdienstersatzabgabe23 % der Einfachen Steuer, mind. Fr. 20.00
max. Fr. 450.00
HundetaxeFr. 30.00 für das erste Tier, Fr. 60.00 für
jedes weitere Tier

Steuerberechnung
Der Tarif für die Kantons- und Gemeindesteuern, der Tarif für die direkte Bundessteuer sowie Berechnungsbeispiele sind in der allgemeinen Wegleitung zum Ausfüllen der Steuererklärung für natürliche Personen und auf der Internetseite der Steuerverwaltung des Kantons Bern zu finden.

Steuererlass
Wer in eine dauerhafte finanzielle Notlage geraten ist, hat die Möglichkeit, bei der Veranlagungsgemeinde ein Gesuch um Steuererlass einzureichen (Art. 240 Steuergesetz (StG)). Bei bloss vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten ist allenfalls ein Gesuch um Zahlungserleichterung, d.h. um Verlängerung der Zahlungsfrist, an die zuständige Inkassostelle zu stellen.

Kontaktadressen
Steuerverwaltung des Kantons Bern         
Region Emmental-Oberaargau
Dunantstrasse 5
Postfach 
3400 Burgdorf

Tel: 031 633 60 01
Fax: 031 634 50 00
E-Mail: eo.sv@be.ch
 
Steuerbüro Reisiswil
Schulhaus, Dörfli 27
4919 Reisiswil

Tel: 062 927 30 30
E-Mail: gemeinde@reisiswil.ch