Steueransätze | |
Gemeindesteueranlage | 1.79 Einheiten (neu ab 1.1.2018) |
Steueranlage Kanton Bern | 3.025 Einheiten natürliche Personen (neu ab 1.1.2021) 2.620 Einheiten juristische Personen (neu ab 1.1.2024) |
Liegenschaftssteuer | 1.0 Promille des amtlichen Wertes |
Wehrdienstersatzabgabe | 23 % der Einfachen Steuer, mind. Fr. 20.00 max. Fr. 450.00 |
Hundetaxe | Fr. 30.00 für das erste Tier, Fr. 60.00 für jedes weitere Tier |
Steuerberechnung
Der Tarif für die Kantons- und Gemeindesteuern, der Tarif für die direkte Bundessteuer sowie Berechnungsbeispiele sind in der allgemeinen Wegleitung zum Ausfüllen der Steuererklärung für natürliche Personen und auf der Internetseite der Steuerverwaltung des Kantons Bern zu finden.
Steuererlass
Wer in eine dauerhafte finanzielle Notlage geraten ist, hat die Möglichkeit, bei der Veranlagungsgemeinde ein Gesuch um Steuererlass einzureichen (Art. 240 Steuergesetz (StG)). Bei bloss vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten ist allenfalls ein Gesuch um Zahlungserleichterung, d.h. um Verlängerung der Zahlungsfrist, an die zuständige Inkassostelle zu stellen.
Kontaktadressen Steuerverwaltung des Kantons Bern Region Emmental-Oberaargau Dunantstrasse 5 Postfach 3400 Burgdorf Tel: 031 633 60 01 Fax: 031 634 50 00 E-Mail: eo.sv@be.ch | Steuerbüro Reisiswil Schulhaus, Dörfli 27 4919 Reisiswil Tel: 062 927 30 30 E-Mail: gemeinde@reisiswil.ch |