Arbeitslosigkeit

Melden Sie sich, sobald Sie mit Arbeitslosigkeit rechnen müssen (z. B. nach Erhalt einer Kündigung), spätestens aber am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit bei der Regionalen Arbeitsvermittlung an.
Mitgebracht werden müssen ein Ausweispapier (Identitätskarte, Pass, Führerschein, Ausländerausweis) und die aktuellen Bewerbungsunterlagen. Weitere wichtige Dokumente: Kopie letzter Arbeitsvertrag, Kopie Kündigungsschreiben, Arztzeugnisse, falls Sie wegen Unfall oder Krankheit nicht arbeiten können, Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen.
Ebenfalls umgehend melden sollen sich Personen, deren Arbeitgeber den Lohn nicht mehr auszahlen kann.

Online-Anmeldung > hier

Bei Fragen betreffend Beratung und Vermittlung wenden Sie sich bitte an das Amt für Arbeitslosenversicherung in Burgdorf (AVA). Bei Fragen betreffend Arbeitslosenentschädigung, die Höhe Ihres Taggeldes, etc. erteilt Ihnen die Arbeitslosenkasse Ihrer Wahl die gewünschten Auskünfte.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Info-Portal des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO.

Standort
AVA Amt für Arbeitslosenversicherung Burgdorf
Oberburgstrasse 8
3400 Burgdorf
Tel: 031 636 70 00

Kontakt
Downloads und Formulare