Anmeldung
Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug am Schalter der Gemeindeverwaltung anmelden.
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Heimatschein
- Familienbüchlein resp. Familienausweis (falls Sie verheiratet sind, ansonsten die Geburtsscheine der Kinder)
- AHV-Versichertenausweis
- Falls Sie keiner Kirche zugehören, den Kirchenaustritt
Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Pass
- Ausländerausweis
- Familienbüchlein oder Geburtsscheine der Kinder
- AHV-Versichertenausweis
Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich spätestens am Tage des Wegzuges bei unserem Schalter abmelden.
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Niederlassungsausweis
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis