Steueransätze  
Gemeindesteueranlage 1.79 Einheiten (neu ab 1.1.2018)
Steueranlage Kanton Bern 3.025 Einheiten natürliche Personen (neu ab 1.1.2021)
2.820 Einheiten juristische Personen (neu ab 1.1.2021)
Liegenschaftssteuer 1.0 Promille des amtlichen Wertes
Wehrdienstersatzabgabe 23 % der Einfachen Steuer, mind. Fr. 20.00
max. Fr. 450.00
Hundetaxe Fr. 30.00 für das erste Tier, Fr. 60.00 für
jedes weitere Tier


Steuerberechnung

Der Tarif für die Kantons- und Gemeindesteuern, der Tarif für die direkte Bundessteuer sowie Berechnungsbeispiele sind in der allgemeinen Wegleitung zum Ausfüllen der Steuererklärung für natürliche Personen und auf der Internetseite der Steuerverwaltung des Kantons Bern zu finden.

Steuererlass
Wer in eine dauerhafte finanzielle Notlage geraten ist, hat die Möglichkeit, bei der Veranlagungsgemeinde ein Gesuch um Steuererlass einzureichen (Art. 240 Steuergesetz (StG)). Bei bloss vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten ist allenfalls ein Gesuch um Zahlungserleichterung, d.h. um Verlängerung der Zahlungsfrist, an die zuständige Inkassostelle zu stellen.

Kontaktadressen
Steuerverwaltung des Kantons Bern        
Region Emmental-Oberaargau
Dunantstrasse 5
Postfach
3400 Burgdorf

Tel: 031 633 60 01
Fax: 031 634 50 00
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 
Steuerbüro Reisiswil
Schulhaus, Dörfli 27
4919 Reisiswil

Tel: 062 927 30 30
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


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